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Von Direktoren und Sekretärinnen. Oder: Gleiche Prämie für alle

27 Januar 2010 | Gesundheit

Von Kerstin Funk

Nach den Vorstellungen der liberalen Gesundheitsreform wird künftig jeder Bürger verpflichtet, bei einer Krankenversicherung seiner Wahl eine Gesundheitsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung umfasst einen Katalog medizinisch notwendiger Leistungen. Die Prämie für diese Garantieleistungen ist für jeden Bürger bei jeder Versicherung gleich.

Gerne halten Kritiker des Prämiensystems den Befürwortern entgegen, dann zahle ja der Direktor genauso viel für die Krankenversicherung wie die Sekretärin. Und das sei ungerecht. Auf den ersten Blick stimmt dies auch: Jeder zahlt die gleiche Prämie für die Garantieleistungen. Aber eben nur auf den ersten Blick. Denn bei näherer Hinsicht stellt sich schnell heraus, dass das Prämiensystem nicht nur gerechter ist. Es stellt sich vielmehr auch heraus, dass das heutige System alles andere als gerecht ist.

Bleiben wir zur besseren Veranschaulichung im Bild: Im heutigen Zeitalter des Gesundheitsfonds existiert ein Nebeneinander von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich nur jene Bürger versichern, deren Einkommen unter die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze fällt. Das sind derzeit 45.000 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag müssen Arbeitnehmer von ihrem Bruttoeinkommen insgesamt 14,9 Prozent an die Kasse überweisen: Sieben Prozent werden vom Arbeitgeber übernommen, die anderen 7,9 Prozent vom Arbeitnehmer. Konkret bedeutet das für die Sekretärin, dass sie von ihrem Nettoeinkommen von jedem verdienten Euro 7,9 Cent an die Krankenversicherung bezahlen muss. Ganz zu schweigen von den Beiträgen, die ihr Arbeitgeber für sie abführt und die ihr erst bei genauerem Blick auf die Gehaltsabrechnung deutlich werden. So kommt eine schöne Summe zusammen.

Ganz anders verhält es sich für den Direktor. Denn der Teil des Bruttojahreseinkommens, der über 45.000 Euro liegt, ist beitragsfrei. Das bedeutet zum einen, dass der Direktor, der zum Beispiel ein Bruttojahreseinkommen von 90.000 Euro bekommt, im Verhältnis nur halb so viel an Beiträgen zahlt wie die Sekretärin. Aber es kommt noch schlimmer: Denn weil der Direktor nicht verpflichtet ist, sich in der GKV zu versichern, wird er eine Versicherung wählen, die ihm die bestmögliche Versorgung bei möglichst niedrigen Beiträgen bietet. Die wird er aber in der GKV kaum bekommen. Daher verabschiedet er sich aus der scheinbaren Solidargemeinschaft derer, die in der GKV versichert sind – bzw. versichert sein müssen – und schließt einen Versicherungsvertrag in der PKV ab. Denn nur dort herrschen Wettbewerb und Kostentransparenz, die es dem Direktor möglich machen, seinen Beitrag möglichst gering zu halten. Dazu kann er zum Beispiel auch beitragen, indem er Risiken vermeidet und dadurch weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Ähnlich wie beim Brötchenkauf in der Bäckerei wird er sich sehr genau überlegen, ob er mehrere Brötchen kaufen muss, wenn er doch eigentlich nur ein Brötchen benötigt und somit seine Ausgaben reduzieren kann.

Was aber, wenn der Direktor und die Sekretärin eine Blinddarmentzündung haben? Beiden wird im Krankenhaus der Blinddarm entfernt werden. Und für beide wird dies in einem marktwirtschaftlichen Gesundheitssystem den gleichen Betrag kosten. Denn auch in der Bäckerei zahlen die Sekretärin und der Direktor ja denselben Preis für ein Brötchen.

Was aber, wenn die Sekretärin die Prämie für ihre Versicherung nicht bezahlen kann, weil sie nicht über genügend Einkommen verfügt? Sie muss dann nicht auf die Brötchen – oder besser: auf die medizinische Behandlung – verzichten. Denn diese ist nun mal lebensnotwendig. Sie erhält dann einen Zuschuss aus Steuermitteln. Und zu diesem Zuschuss trägt auch der Direktor bei, denn dieser bezahlt ja aufgrund seines deutlich höheren Einkommens auch deutlich mehr Steuern als die Sekretärin. Denn Steuern muss er zahlen – und so wird die ganze Geschichte auch – bzw. endlich – zu einer gerechten Geschichte. Dann erst ist eine Solidargemeinschaft entstanden, die ihren Namen auch verdient. Denn dann wird mit Steuergeldern nur jenen Menschen geholfen, die auf diese Hilfe nicht verzichten können. Und dennoch ist im liberalen Gesundheitssystem mehr Raum für kostenbewusstes Verhalten, ohne den Einzelnen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.

Und die Moral von der Geschichte? Nicht alles, was auf den ersten Blick gerecht erscheint, ist gerecht. Und nicht alles, was auf den ersten Blick unsozial erscheint, ist unsozial. Es lohnt sich immer, ein zweites Mal hinzusehen.


2 Kommentare zum Artikel “Von Direktoren und Sekretärinnen. Oder: Gleiche Prämie für alle”

  • 1 Lasse schreibt am 24. Februar 2010 um 14:36

    Also man hat 2 Töpfe, macht den einen zu, nimmt aus dem anderen mehr heraus und sagt “Weil die da auch einzahlen ist das mehr Solidarität”. Man verschweigt natürlich, dass dadurch ein riesiges Loch entsteht(und für alle anderen Positionen wie Bildung, Zinszahlungen) prozentual weniger geleistet wird :-) .

    Das Argument der FDP ist “Damit Zusatzbeiträge aus dem Steuertopf solidarisch gezahlt werden”. Naja ok, darüber kann man reden, aber niemand konnte mir erklären warum man deswegen das Solidarprinzip einstampfen muss.

  • 2 kfunk schreibt am 11. März 2010 um 14:17

    Das Solidarprinzip wird nicht aufgegeben – im Gegenteil, mit der liberalen Gesundheitsreform wird erst ein Solidarsystem geschaffen, dass diesen Namen verdient. Denn nun beteiligen sich auch die gut verdienenden Einkommensbezieher über ihre Steuerzahlungen am Solidarausgleich.

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