Das liberale Steuermodell
Das geltende Steuer-Transfer-System ist unfair und leistungsfeindlich. Viele Einkommensbezieher vermissen die Leistungen, die sie mit einem großen Teil ihres Einkommens bezahlen. Gleichzeitig haben die Transferempfänger im gegenwärtigen Sozialsystem immer weniger Chancen auf Dauer ein selbsterarbeitetes Einkommen zu realisieren. Zudem treibt das System der Unternehmenssteuern mit seinen beträchtlichen Ungleichbelastungen zwischen Gewinnen, Zinseinkommen und Veräußerungsgewinnen die Investoren aus dem Land.
Dem sollte ein verständliches, gerechtes und faires liberales Steuerrecht entgegengesetzt werden, das mit einer konsequenten Besteuerung der Leistungsfähigkeit für mehr Nettoeinkommen sorgt. Bürger, die trotz aller Anstrengung kein ausreichendes Einkommen erzielen können, sollen mit dem liberalen Bürgergeld abgesichert und doch für Eigeninitiative belohnt werden. Das Bürgergeld wird als negative Einkommensteuer in ein gerechtes und transparentes Steuersystem mit drei Progressionsstufen integriert. Es verzichtet weitestgehend auf Steuerschlupflöcher, so dass gleiche Einkommen immer auch gleich besteuert werden.
Jeder Bürger, ob Erwachsener oder Kind, erhält einen Grundfreibetrag von 8000 €. Ab einem Einkommen von 50000 € greift der Höchststeuersatz von 35 Prozent. Berufsbedingte Kosten sind durch eine Aufwendungspauschale von 2 Prozent von der Bemessungsgrundlage absetzbar. Sämtliche Beiträge zur sozialen Absicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze und sind für Arbeitnehmer und Selbstständige abzugsfähig. Dadurch wird das neue Steuersystem sehr familienfreundlich. Viele Familien zahlen wegen des hohen Grundfreibetrags gar keine Steuern mehr, weitere Abzugsmöglichkeiten, wie etwa für Kinderbetreuungs- und Pflegekosten, und die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten überlassen Familien höhere Nettoeinkommen und damit mehr Gestaltungsfreiheit des Familienlebens.
Die wirtschaftliche Attraktivität Deutschlands leidet unter der hohen Steuerlast für unternehmerische Einkünfte. Dieses Manko soll mit einer reduzierten Spitzenbelastung auf 28 Prozent in einem rechtsformneutralen Zwei-Stufen-Steuertarifsystem beseitigt werden. Die Gewerbesteuer wird durch ein neues Konzept der kommunalen Finanzierung ersetzt. Ein höherer Umsatzsteueranteil und ein gleich hoher Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gemeinden gewährleisten. Viele systemwidrige Manipulationen der jüngsten Steuerreform, wie die Zinsschranke, die Bestrafung von Unternehmensverlagerungen (Funktionsverlagerung) und die Mindestbesteuerung, werden wieder rückgängig gemacht. Die Unternehmensbesteuerung soll wieder europatauglich werden und das Prinzip „Gleiche Regeln für alle – aber Wettbewerb bei den Steuersätzen“ konsequent umsetzen.
Die Steuerentlastungen erfordern eine Konsolidierung der Staatsfinanzen. Mehr Spielraum der öffentlichen Budgets bei geringeren Steuereinnahmen und eine Reduzierung staatlicher Interventionen in den Wirtschaftskreislauf sind das Ziel. Weniger Subventionen, eine geringere Regulierungsintensität und Bürokratieabbau zur Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern fügen sich nahtlos in das liberale Steuerkonzept ein.
Für mehr Bürgernähe, mehr Demokratie und einen intensiveren Wettbewerb politischer Lösungen bedarf es eines echten Wettbewerbsföderalismus. Eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs mit mehr Steuerautonomie der Gebietskörperschaften soll die Handlungsfähigkeit der Länder und Kommunen stärken. Auch die Erbschaftssteuer soll in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen werden, um die Bürger über föderalem Wettbewerbsdruck entsprechend regional differierender Vermögenswerte zu entlasten. Eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung vereinheitlicht den Ländervollzug, damit Steuerausfälle und Steuerbetrug zukünftig wirksam vermieden werden. Die Effektivität der Steuerverwaltung wird bei gleichzeitiger Kostensenkung erhöht.