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Einmal im Monat schreiben wir über unsere Arbeit bei UMSTEUERN! Robin Sisterhood e.V. und über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Themen, sowie über die Arbeit unserer Fachberatungsstelle LEUCHTZEICHEN. Auf dieser Seite findet ihr den aktuellen Newsletter und die vergangenen. Viel Spaß beim Stöbern!

Aktueller Newsletter

Was Laubbläser mit Aufarbeitung zu tun haben

Nicht wegpusten. Hinschauen. Aufräumen.

Hallo ihr Lieben,

langsam wird es herbstlicher. Die Blätter werden bunt, fallen auf die Straßen – und damit beginnt auch wieder die Zeit der Laubbläser.

Vielleicht ist euch dabei schon einmal etwas aufgefallen: Statt das Laub einfach zusammenzufegen, wird es kurzerhand zum Nachbarn gepustet. Der pustet zurück. Und so wandert das Laub von einer Ecke in die nächste. Das Problem ist damit nicht gelöst. Es wurde nur verschoben.

Manchmal fühlt sich Aufarbeitung in der Kirche ganz ähnlich an. Es wird versetzt, verschoben, weitergereicht – und manches bleibt einfach liegen. Hauptsache, es sieht an der Oberfläche wieder ein bisschen aufgeräumter aus.

Aber hier geht es nicht um Laub. Es geht um Menschen. Um Verletzungen, um Verantwortung und um die Frage, was sich wirklich verändern muss.

Deshalb bleiben wir dran und schauen genauer hin. Maria Mesrian beschäftigt sich in einem Buchbeitrag mit der Frage, warum das Anerkennungsverfahren der katholischen Kirche dringend reformiert werden muss. Wir nehmen euch mit zu einer SHAME-Ausstellung in Regensburg und berichten aus unserem Awareness-Einsatz bei der Landeskommission in NRW. Außerdem erzählen wir, warum psychosoziale Entlastungsgespräche manchmal vor allem eines brauchen: Zeit, ein offenes Ohr und jemanden, der glaubt.

Und natürlich gibt es auch wieder unsere Hinweise auf die UKA-Umfrage und das psychosoziale Gruppenangebot. Zum Schluss schauen wir noch auf den Bericht der Landeskommission und auf ein externes Unterstützungsangebot der UAK Münster für Angehörige.

Also: Gönnt euch einen kleinen Moment zum Stöbern und begleitet uns durch diesen Newsletter.

Schön, dass ihr da seid.

Hier findet ihr eine Auswahl an Artikeln aus dem aktuellen Newsletter. Den ganzen Newsletter findet ihr im Archiv.

Neues aus dem Verein UMSTEUERN! Robin Sisterhood e.V.

Was hilft? – Warum das Anerkennungsverfahren der katholischen Kirche reformiert werden muss

ein Buchbeitrag von Maria Mesrian

Für viele Menschen, die sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche erfahren haben, ist das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) die einzige Möglichkeit, überhaupt eine finanzielle Anerkennung ihres Leids zu erhalten. Der Weg über staatliche Gerichte ist wegen Verjährung, Beweisproblemen, hoher Kosten und der enormen psychischen Belastung für viele Betroffene faktisch versperrt.

Doch gerade das UKA-Verfahren weist gravierende strukturelle Schwächen auf. Die Kommission bezeichnet sich als unabhängig, ist organisatorisch jedoch eng an die Deutsche Bischofskonferenz und den Verband der Diözesen Deutschlands gebunden. Anträge müssen zunächst über kirchliche Interventionsstellen laufen, Verfahren dauern oftmals mehrere Jahre, Entscheidungen über Anerkennungsleistungen werden nicht begründet und selbst die Akteneinsicht ist häufig nur eingeschränkt möglich. Für Betroffene entsteht so eine „Black Box“, in der sie intimste und oft retraumatisierende Erfahrungen offenlegen müssen, ohne nachvollziehen zu können, wer darüber entscheidet und nach welchen Kriterien die Höhe einer Zahlung festgelegt wird.

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz bei den Anerkennungsleistungen. Während staatliche Gerichte in einzelnen Fällen Schmerzensgelder von 300.000 Euro und mehr zugesprochen haben, bewegen sich die kirchlichen Anerkennungsleistungen häufig im niedrigen fünfstelligen Bereich. Verdienstausfälle, zerstörte Berufsbiografien, langfristige Therapiekosten und andere Folgen der Gewalt werden dabei nur unzureichend berücksichtigt.

Wir fordern deshalb einen grundlegenden Systemwechsel: Aufarbeitung und Entschädigung dürfen nicht länger maßgeblich von der Institution kontrolliert werden, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist. Notwendig sind eine tatsächlich unabhängige, staatlich verankerte Kommission, klare Bearbeitungsfristen, direkte Antragstellung, feste Ansprechpartner:innen, nachvollziehbar begründete Entscheidungen, vollständige Akteneinsicht und ein unabhängiger Entschädigungsfonds.

Das erlittene Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Aber Betroffene haben Anspruch auf ein Verfahren, das ihnen nicht erneut Ohnmacht, Abhängigkeit und Intransparenz zumutet. Eine Kirche, die Gerechtigkeit zu ihrem eigenen Anspruch zählt, muss bereit sein, die Kontrolle über Aufarbeitung und Entschädigung abzugeben.

 

Den vollständigen Beitrag von Maria Mesrian und weitere interessante Beiträge findet ihr in dem Buch:

Geistlicher Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt: Blinde Flecken in der konfessionellen Wohlfahrtspflege – von Antrid Giebel | Bruno Schrage (Hg.), Lambertus Verlag, 2026

Warum Entlastungsgespräche so wertvoll sind

Ein zentrales Angebot von LEUCHTZEICHEN sind die psychosozialen Entlastungsgespräche. Doch warum ist dieses Angebot gerade langfristig so wichtig?

Vertrauen braucht Zeit. Besonders dann, wenn Vertrauen in einer so sensiblen Entwicklungsphase wie Kindheit und Jugend missbraucht wurde. Sexualisierte Gewalt wird in der Regel im sozialen Umfeld begangen. Die Vorstellung vom „bösen Fremden“ entspricht deshalb nur selten der Realität. Viel häufiger kennen sich betroffene Person und Täter*in bereits. Gerade im kirchlichen Kontext.

Umso wichtiger ist es, dass bei LEUCHTZEICHEN zunächst eines entstehen darf: Vertrauen. Unsere Fachberater*innen hören zu. Und sie glauben.

Denn Betroffene berichten immer wieder, dass ihnen niemand zugehört hat. Dass das, was sie zu erzählen hatten, für andere nur schwer auszuhalten war. In den psychosozialen Entlastungsgesprächen geht es dabei nicht in erster Linie um die Taten selbst. Es geht um das, was sie hinterlassen haben: Schlafprobleme, Panik, Beziehungsschwierigkeiten, unerfüllte Herzenswünsche und Träume. Um all das, was im Leben bis heute nachwirkt.

Genauso wichtig wie das Zuhören ist das Glauben. Viele Betroffene erleben, dass sie mehrere Anläufe brauchen, bis ihnen jemand wirklich zuhört. Bei LEUCHTZEICHEN begegnen sie einer Haltung, die ihre Erfahrungen ernst nimmt und ihnen glaubt. Nicht selten erzählen Betroffene hier zum ersten Mal, dass das, was ihnen in ihrer Kindheit oder Jugend widerfahren ist, sexualisierte Gewalt war.

Und dann ist da noch die Zeit.

Das Leben ist kein Schrank, bei dem wir einfach eine Schublade öffnen und wieder schließen können. Eher ist es ein begehbarer Kleiderschrank: Manchmal wollen wir nur schnell ein frisches T-Shirt holen – und plötzlich stoßen wir auf den alten Mantel oder das abgetragene Paar Schuhe.

So kann es auch mit Erlebtem sein. Gerade wenn im Leben etwas Neues und Schönes passiert, können alte Verletzungen wieder auftauchen. Immer wieder.

Deshalb braucht es ein Angebot, das nicht nur für einen kurzen Moment da ist. In den Entlastungsgesprächen darf über das Schöne und Neue gesprochen werden. Aber auch über das Alte und Verletzliche. Über das Anstrengende und Herausfordernde.

Es braucht Zuhören. Es braucht Glauben. Und es braucht Zeit. Viel Zeit.

Standards zur Aufarbeitung in NRW

Wie kann Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gelingen – auf individueller Ebene und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

Mit dieser Frage hat sich die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigt. Die Landesregierung NRW hat sie im Mai 2025 eingesetzt, um ein Konzept für ineinander verschränkte und abgestimmte Haltungs-, Struktur- und Verfahrensstandards zu entwickeln.

Diese Standards sollen der Landesregierung ermöglichen, Wege für die gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung zu bereiten und dafür die notwendigen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei geht es auch darum, Orientierung zu geben, Aufarbeitungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Perspektive von Betroffenen einzubeziehen.

In der Kommission kamen dafür unterschiedliche Perspektiven zusammen – unter anderem aus Justiz, Psychologie und Sozialwissenschaften, verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsfeldern, den Kirchen und dem Betroffenenrat des Bundes.

Am 9. September wurden die erarbeiteten Standards in einem mehr als 80-seitigen Bericht übergeben. Nina Andrieshen, aktuelle Vorsitzende der Kinderschutzkommission im Landtag Nordrhein-Westfalen, nahm den Bericht entgegen. Begleitet wurde die Veranstaltung von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Standards decken ein breites Spektrum der Aufarbeitung ab. Besonders hervorheben möchten wir, dass sich die Landeskommission auch mit der Frage beschäftigt hat, wie Aufarbeitung innerhalb von Familien gelingen kann.

Und es gibt eine direkte Verbindung zu LEUCHTZEICHEN: Karl Haucke, Mitbegründer unserer Fachberatungsstelle und engagiertes Mitglied bei der Sisterhood, war Teil und einer der beiden Sprecher der Landeskommission.

Den vollständigen Bericht findet ihr hier

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